top of page

Unterlassungen des Präsidenten der Bundesnotarkammer Dr. Jens Bormann



Schriftverkehr


E-Mail an Bormann - 24.06.2022
.pdf
Download PDF • 102KB

Friday, June 24, 2022 at 10:56:54 Central European Summer Time Betreff: 27 years of disenfranchisement of our Jewish family in Germany by Allianz SE as notary liability insurer Datum: Freitag, 24. Juni 2022 um 10:44:14 MiEeleuropäische Sommerzeit Von: Adrienne Weingarth <a.weingarth@notar-fehler.de> An: j.bormann@bnotk.de <j.bormann@bnotk.de>, bnotk@bnotk.de <bnotk@bnotk.de>, lionel.galliez@paris.notaries.fr <lionel.galliez@paris.notaries.fr>, uinl@uinl.org <uinl@uinl.org>, dnoO@dnoO.de <dnoO@dnoO.de>, buero.bruessel@bnotk.de <buero.bruessel@bnotk.de>, info@notare-raOngen.de <info@notare-raOngen.de>, notarkammer@notarkasse.de <notarkammer@notarkasse.de> CC: antonioguterres.sg01-un@protonmail.com <antonioguterres.sg01-un@protonmail.com>, agnes.callamard@gmail.com <agnes.callamard@gmail.com>, bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>, Marco.Buschmann@bundestag.de <Marco.Buschmann@bundestag.de> Anlagen: Gegenanzeige Allianz SE 30.05.2022.pdf, 1529_220622173828_001[21].pdf, image001.jpg

Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Mohrenstraße 34 10117 Berlin E-Mail: j.bormann@bnotk.de, bnotk@bnotk.de Fax: 030-38386666

Internationale Union des Notariats U.I.N.L. 00196 Roma E-Mail:uinl@uinl.org Vice president de l ́ U.I.N.L pour l ́Europe Mr. Lionel Galliez. E-Mail: lionel.galliez@paris.notaries.fr

Durchschlag: United Nations UN Secretary-General Mr. Antonio Guterres Durchschlag: Amnesty International General-Secretary Mrs. Agnes Callamard Durchschlag: Bundespräsident Frank Walter Steinmeier Durchschlag: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

Mein Hilfsappell an Mr. Guterres und Dr. Bormann vom 07.04.2022: https://youtu.be/JMXpxhPlQI8

Protecting Rights – save our lives!

Sehr geehrter Vice president de U.I.N.l pour lÉurope und Notar Mr. Lionel Galliez,

sehr geehrter Herr Präsident der Bundesnotarkammer und Notar Dr. Jens Bormann,

es sind Ihre Pflichten als Präsident der Bundesnotarkammer Herr Dr. Bormann gemäß den Richtlinien und Grundwerten des Notariats:

  1. Sofortiges Eingreifen bei Betrugsverdacht eines Notares

  2. Sofortiges Eingreifen bei Bekanntwerden von Schäden durch einen Notar am Klienten

  3. Sofortiges Eingreifen bei Kenntnis des Betruges Ihres Notarhaftpflichtversicherer Allianz SE

  4. Für Rechtssicherheit und Vertrauen in die Notare zu sorgen zum Schutz des Notargeschädigten

  5. Gemäß den Auflagen der Bundesrepublik Deutschland muss jeder Notar eine Haftpflichtversicherung haben und für ausreichendend Deckungsschutz für Notargeschädigte sorgen. Außerdem greifen die umfangreichen Notarversicherungsfonds der Bundesnotarkammer zum Schutz der Notaropfer, damit keine Schäden beim Klienten verbleiben.

Trotzdem setzen Sie sich seit Kenntnis meiner Schreiben vom 23.03.,07.04. 27.04. und 09.05.2022 mit Vorlage von Urkundenbeweisen und Übermittlung und Anzeige einer Straftat – des 27 jährigen Notarhaftpflichtbetruges durch Unterlassen der gesetzlichen Schadenersatzzahlung seit 1995 mit erschlichenen Urteilen/Urkundenfälschung, Manipulation der Justiz, die Zwangsenteignung und Zwangsversteigerung unserer 4 Immobilien und ungehemmter Vernichtung unserer Existenz– als Präsident der Bundesnotarkammer hinweg und dulden den fortgesetzten Betrug Ihres Haftpflichtversicherer – Allianz SE, die somit ungehindert weiter die Justiz, das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und die Staatsanwaltschaft M II zu unserer Rechtsbeugung instrumentalisiert. Die Allianz SE/ mein Notarstreithelfer hat Strafantrag vom 08.06.2021 gegen mich als Streitverkünder wegen übler Nachrede gestellt und am 10.05.2022 wurde ein Ermittlungsverfahren mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft AZ: 2 CS 11JS 19961/21 erlassen, das erneut die Parteilichkeit der Justiz/ Staatsanwaltschaft M II gegenüber der Allianz SE beweist: wegen - Vorverurteilung mit dem Strafbefehl in Höhe von 1.800,-- , der ohne ordentliches Verfahren und Anhörung der Beklagten und ohne Gewährung der Akteneinsicht ergangen ist

- Vereitelung der maßgebenden Akteneinsicht und des Strafantrages der Allianz SE, um auf die Begründungen des Strafantrages zur Richtigstellung einzugehen, wird mir trotz meiner Anträge vom 20.04., 16.05. und im Zuge meiner Gegenanzeige § 164 StGB vom 30.05.2022 und Rüge vom 10.06.2022 vom Gericht und der Staatsanwaltschaft bis heute die Akteneinsicht verwehrt. Beweis: Meine Gegenanzeige vom 30.05.2022 gegen meine Notarstreithelfer Allianz SE Vorstände Oliver Bäte und Michael Diekmann und das Grundbuchamt wegen schweren Notarhaftpflichtbetruges mit Urkundenfälschung seit 03.03.1995 - Unterlassene Ladung der Beschuldigten Streithelfer Allianz und Grundbuchamt und obwohl der Straftatbestand durch nachgewiesen falsche Angaben der Allianz SE im Strafbefehl erfüllt ist, wird meine Gegenanzeige § 164 StPO vom 30.05.2022 mit Ladung meiner betrügerischen Streithelfer: Allianz Vorstand Oliver Bäte und Aufsichtsratsvorsitzender Michael Diekmann und Amtsträger des Grundbuchamtes Präsidentin Frau Beate Ehrt und der Rechtspfleger Herr Sauer mit den maßgebenden gesetzlichen Bindungswirkungen der Nebenintervention § 74 Abs., 68 ZPO, vereitelt und wird vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und der Staatsanwaltschaft M II unterschlagen, da sich die Nebenintervention § 68 ZPO äußerst nachteilig auf meine Streithelfer auswirkt. - Unterdrückung der wahren Tatsachen, meiner Entlastungsbeweise und Bagatellisierung des schweren 27-jährigen Notarhaftpflichtbetruges der Allianz SE durch Staatsanwaltschaft M II AZ: 11 JS 20001/22, die am 03.06.2022 gegen die Allianz SE ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses nach 4 Tagen am 07.06.2022 wieder vorläufig eingestellt hat, sich auf Bagatelldelikte wegen falscher Verdächtigung § 164 StGB und Beleidigung § 185 – 188 StGB bezieht, anstatt in diesem schweren 27-jährigen Betrugsdelikt, einem Offizialdelikt von Amts wegen zu ermitteln. Die Mitteilung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwalt vom 07.06.2022 erfolgte am 14.06.2022, der Eingang des Schreiben war am 22.06.2022. nachdem ich am 17.06.2022 im Ermittlungsverfahren AZ: 11 JS 20001/22 gegen die Allianz SE/ meinen Notarstreithelfer folgende Anträge stellte: - Zulassung der Nebenklage § 395 StPO - Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO - Aufhebung meines Strafverfahrens AZ: 2 CS 11JS 19961/21 und des Strafbefehls gegen mich und unseres falschen Strafurteil des LG M II 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010

wurde das Ermittlungsverfahren rückwirkend zum 07.06.2022 eingestellt und mir am 22.06.2022 mitgeteilt! Beweis: Schreiben der Staatsanwaltschaft M II vom 14.06.2022

Das bestätigt die Profitgier, Feigheit und billige Macht eines Weltkonzern Allianz SE, Vorstand Oliver Bäte/meines Notarstreithelfer, der mithilfe der Justiz und aufgrund Ihrer Unterlassungen Herr Dr. Bormann uns Notaropfern nach 27 Jahren wiederholt ein ordentliches Verfahren verwehrt und nicht selbst für die eigenen Fehler geradesteht.

Der 27-jährige Betrug Ihres Notar-Haftpflichtversicherer Allianz SE wiederspricht den Bestimmungen und Verträgen des Notariats und wir fordern Sie auf, Herr Dr. Bormann als Präsident der Bundesnotarkammer, Notar und Organ der vorsorgenden Rechtspflege zur Wahrung der gesetzlichen vertraglichen Versicherungs-Bestimmungen, diese Machenschaften und Instrumentalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaft durch Ihren Notarhaftpflichtversicherer Allianz SE und die Fortsetzung der Rechtsbeugung an uns Notargeschädigten sofort zu unterbinden.

Wir haben keine Schuld lt. Urteil des LG M I von 2001 an gerichtlich festgestellten Notarfehlern und der Gesamtrechtsvernichtung, die infolge der gerichtlich festgestellten fehlerhaften Notarurkunden ab 1982 durch die Notare Dr. Walberer, Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland verursacht wurden und als Opfer und vorsätzlich Geschädigte der Notare sind wir so zu stellen, wie ohne das schädigende Ereignis der Falschbeurkundungen der Notare und des Grundbuchamtes ab 15.03.1982 und Sie Herr Dr. Bormann und die Allianz SE/Vorstand Oliver Bäte/ mein Notarstreithelfer gemäß § 74 Abs.1 § 68 ZPO, sind dazu gesetzlich verpflichtet.

Greifen Sie unverzüglich ein Herr Dr. Bormann und beenden Sie sofort den Notarhaftpflichtbetrug Ihres Versicherer Allianz SE.

Mit freundlichen Grüßen

Adrienne Weingarth Von: A. Weingarth <a.weingarth@notar-fehler.de> Datum: Montag, 9. Mai 2022 um 12:01 An: j.bormann@bnotk.de <j.bormann@bnotk.de>, bnotk@bnotk.de <bnotk@bnotk.de>, lionel.galliez@paris.notaries.fr <lionel.galliez@paris.notaries.fr>, uinl@uinl.org <uinl@uinl.org>, dnoO@dnoO.de <dnoO@dnoO.de>, buero.bruessel@bnotk.de <buero.bruessel@bnotk.de>, info@notare-raOngen.de <info@notare-raOngen.de>, notarkammer@notarkasse.de <notarkammer@notarkasse.de> Cc: antonioguterres.sg01-un@protonmail.com <antonioguterres.sg01-un@protonmail.com>, agnes.callamard@gmail.com <agnes.callamard@gmail.com>, bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>, Marco.Buschmann@bundestag.de <Marco.Buschmann@bundestag.de>, oliver.baete@allianz.com <oliver.baete@allianz.com>

michael.diekmann@allianz.com <michael.diekmann@allianz.com> Betreff: FEAR!! HELP!! 27 years of disenfranchisement of our Jewish family in Germany by Allianz SE as notary liability insurer Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Mohrenstraße 34 10117 Berlin E-Mail: j.bormann@bnotk.de, bnotk@bnotk.de Fax: 030-38386666 Internationale Union des Notariats U.I.N.L. 00196 Roma E-Mail:uinl@uinl.org Vice president de l ́ U.I.N.L pour l ́Europe Mr. Lionel Galliez. E-Mail: lionel.galliez@paris.notaries.fr Durchschlag: United Nations UN Secretary-General Mr. Antonio Guterres Durchschlag: Amnesty International General-Secretary Mrs. Agnes Callamard Durchschlag: Bundespräsident Frank Walter Steinmeier Durchschlag: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann Durchschlag: CEO Allianz SE/Oliver Bäte, Aufsichtsrat Michael Diekmann

Mein Hilfsappell an Mr. Guterres und Dr. Bormann vom 07.04.2022: https://youtu.be/JMXpxhPlQI8 Protecting Rights – save our lives!

Sehr geehrter Vice president de U.I.N.l pour lÉurope und Notar Mr. Lionel Galliez,

sehr geehrter Herr Präsident der Bundesnotarkammer und Notar Dr. Jens Bormann,

mit unseren Hilfsappellen im E-Mail-Verlauf vom 23.03., 07. und 27.04.2022 an Sie Herr Dr. Bormann, UN-Generalsekretär Mr. Guterres und Amnesty-International Generalsekretärin Frau Agnes Callamard haben wir zu unserem Schutz aufgerufen, da wir wie zur NS-Zeit um unser Leben fürchten müssen: Wir haben keine Schuld lt. Urteil des LG M I von 2001 an gerichtlich festgestellten Notarfehlern und der Gesamtrechtsvernichtung, die durch fehlerhafte Notarurkunden ab 1982 verursacht wurden. 4 Notare und die Allianz SE/Notarhaftpflichtversicherer als mein Notarstreithelfer haben durch Unterlassungen unsere Existenz ruiniert und sämtliche Schäden selbst verursacht. Schadensmaximierung meines Notar-Streithelfers – Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung: 1995: 80.000 DM – 2022: ca.13.3 Mio. EUR nur Immobilienschäden https://www.amtshaftungsbetrug.com/schaeden Beweis: gerichtliche Urkundenbeweise im E-Mail-Verlauf

Schützen Sie uns Notargeschädigte im Schutzbereich der Notare gemäß den Richtlinien und Grundwerten des Notariats:

Notare müssen Rechtssicherheit auf dem Immobilienmarkt gewähren, denn Notare versiegeln Vertrauen und gewähren notariellen Rechtsschutz mit den umfangreichen Versicherungen, damit keine Schäden bei den Klienten verbleiben. Die notarielle Urkunde ist ein Instrument der Investitionssicherheit und dient insbesondere als Vertrauensgrundlage für Bürger. Beweis: Zitat der Bundesnotarkammer auf Notarversicherungsfonds.de https://notarversicherungsfonds.de

Helfen Sie, denn der 27-jährige betrügerische und nun lebensbedrohliche Zerstörungskreislauf unter der verletzten Notarpflicht mit der Vernichtung unserer 4 Immobilien und unserer Existenz, Gefängnis, erneuter Gefängnisandrohung und Verleumdung gegen uns Notaropfer zur Verdeckung der Tat eines Weltkonzerns, muss endlich aufhören! Beweis: Angehängte Verleumdung

Helfen Sie, denn Notare stehen lt. Veröffentlichung der Bundesnotarkammer in besonderer Weise für Rechtsfrieden, Sicherheit und Freiheit und jeder Versuch, das Recht durch Gewalt zu ersetzen, widerspricht in jeder Hinsicht den Grundwerten des Notariats. https://www.bnotk.de/aktuelles/details/voelkerrechtswidriger-krieg-in-der-ukraine

Notar Freiherr von Oefele hatte sich am 18.04.2022 als Vermittler bei der Allianz SE - Vorstandssekretariat - angeboten, daher bitte ich auch Sie, Herr Notar Dr. Bormann helfen Sie und stoppen Sie mit Ihren Anwaltsnotaren der Bundesnotarkammer die lebensbedrohlichen Grund- und Menschenrechtsverletzungen verursacht durch gerichtlich festgestellte fahrlässige Amtspflichtverletzungen von 4 Notaren oder stellen Sie als Vermittler wie Notar Frhr. von Ofele einen Dialog mit der Allianz SE, meinem Notarstreithelfer her. Beweis: Anlage A 16 - Schreiben Notar Frhr von Öfele vom 18.04.2008

Die Tragödie muss jetzt gestoppt werden, Herr Dr. Bormann, da die Rechtslage eindeutig ist: Wir haben keine Schuld an der Gesamtrechtsvernichtung, die durch Notarfehler 1982 stattgefunden hat lt. LG M I von 2001 und die Allianz SE war mein Notarstreithelfer und muss die gesetzlichen Bindungen der Interventionswirkung, die sich auf alle erheblichen getroffenen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Beurteilungen erstreckt - die unter der verletzten Notarpflicht vorsätzlich herbeigeführte Nichtigkeit der Notarurkunde mit OLG-Urteil von 1999 und den Eigentumsverlust unserer Villa in Grünwald mit OLG-Urteil von 2003 mit der Folge der Zwangsversteigerung unserer weiteren Immobilien - gegen sich wirken lassen. Die Nebeninterventionswirkung der Streitverkündung dem Notar/Allianz dient gemäß §§ 74 Abs. 1, 68 ZPO zur Sicherung und Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche und macht jedes weitere Verfahren hinfällig. Sie dürfen nicht länger warten und zusehen! Ich habe große Angst und möchte, dass mein Ehemann (79) am Leben bleibt, der schwer herzkrank ist und bereits 2 Schlaganfälle hatte.

Helfen Sie uns, sehr geehrter Notar Dr. Bormann, wie seinerzeit Notar Frhr von Oefele, um den Notarfall beenden zu können und damit auch die 27 Jahre schwersten Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die den Grundwerten des Notariats widersprechen.

Sehr geehrter Mr. Lionel Galliez, Vizepräsident der internationalen Union des Notariats U.I.N.L und Notar in Paris ich erbitte Ihren Schutz und Ihre Hilfe. Schützen und helfen Sie uns bitte. Jeder Tag zählt. Ich bitte um Hilfe und Rückmeldung bis 18.05.2022 Mit freundlichen Grüßen Adrienne Weingarth Von: A. Weingarth <a.weingarth@notar-fehler.de> Datum: MiEwoch, 27. April 2022 um 11:39 An: j.bormann@bnotk.de <j.bormann@bnotk.de>, bnotk@bnotk.de <bnotk@bnotk.de>, notarkammer@notarkasse.de <notarkammer@notarkasse.de>, info@notare-raOngen.de <info@notare-raOngen.de> Cc: antonioguterres.sg01-un@protonmail.com <antonioguterres.sg01-un@protonmail.com>, agnes.callamard@gmail.com <agnes.callamard@gmail.com>, walter.steinmeier@bundestag.de <Walter.steinmeier@bundestag.de>, bundespraesidialamt@bpra.bund.de <bundespraesidialamt@bpra.bund.de>, Marco.Buschmann@bundestag.de <Marco.Buschmann@bundestag.de>, hklouth@rtlny.com <hklouth@rtlny.com>, marOn.mehringer@manager-magazin.de <marOn.mehringer@manager-magazin.de>, sabrina.hoffmann@ippen-digital.de <sabrina.hoffmann@ippen-digital.de>, Cosima.gill@fm.wdr.de <Cosima.gill@fm.wdr.de>, lukas.zdrzalek@wiwo.de <lukas.zdrzalek@wiwo.de>, bert.grickschat@infonetwork.de <bert.grickschat@infonetwork.de>, marcus.engert@buzzfeed.de <marcus.engert@buzzfeed.de>, chrisOan.staudinger@orf.at <chrisOan.staudinger@orf.at>, ingo.malcher@zeit.de <ingo.malcher@zeit.de>, SebasOan.Ahlefeld@bild.de <SebasOan.Ahlefeld@bild.de>, m.keEenbach89@gmail.com <m.keEenbach89@gmail.com>, chrisOan.schweppe@gmx.de <chrisOan.schweppe@gmx.de>, ulf.poschardt@welt.de <ulf.poschardt@welt.de>, s.maEhes@handelsblaEgroup.com <s.maEhes@handelsblaEgroup.com>, Volker.terHaseborg@wiwo.de <Volker.terHaseborg@wiwo.de>, chrisOna.lewinsky@welt.de <chrisOna.lewinsky@welt.de>, sefaO@gmx.net <sefaO@gmx.net>, sebasOan.kunze@bild.de <sebasOan.kunze@bild.de>, ckaleEa@gmx.de <ckaleEa@gmx.de>, sturm.alexander@dpa.com <sturm.alexander@dpa.com>, S.Iwersen@handelsblaEgroup.com <S.Iwersen@handelsblaEgroup.com>, mariakuempel1@aol.com <mariakuempel1@aol.com>, n.rippich@outlook.de <n.rippich@outlook.de>, wolfgang.messner@prorecherche.org <wolfgang.messner@prorecherche.org>, hirz.michael@googlemail.com <hirz.michael@googlemail.com>, engel@ungarnpanorama.com <engel@ungarnpanorama.com>, c.proessl@ndr.de <c.proessl@ndr.de>, amira.mohamedali@bundestag.de <amira.mohamedali@bundestag.de>, s.osterholt@gmx.de <s.osterholt@gmx.de>, christoph.winterbach@gmail.com <christoph.winterbach@gmail.com>, t.anthony.fm@ndr.de <t.anthony.fm@ndr.de>, jens@lensemann.de <jens@lensemann.de>, sahra.tacke@googlemail.com <sahra.tacke@googlemail.com>, uwe.ritzer@sueddeutsche.de <uwe.ritzer@sueddeutsche.de>, m.krischer@focus-magazin.de <m.krischer@focus-magazin

<uwe.ritzer@sueddeutsche.de>, m.krischer@focus-magazin.de <m.krischer@focus-magazin.de>, Oll.eckert@gmx.de <Oll.eckert@gmx.de>, gordian.fritz@carpium.de <gordian.fritz@carpium.de>, janinashome@msn.com <janinashome@msn.com>, dieter.frey@psy.imu.de <dieter.frey@psy.imu.de>, kaimuller@gmx.net <kaimuller@gmx.net>, k.sold@gmx.net <k.sold@gmx.net>, adam.j.wassermann@gmail.com <adam.j.wassermann@gmail.com>, kerryh122@gmail.com <kerryh122@gmail.com>, majsaEar@gmail.com <majsaEar@gmail.com> Betreff: FEAR!! HELP!! 27 years of disenfranchisement of our Jewish family in Germany by Allianz SE as notary liability insurer Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Mohrenstraße 34 10117 Berlin E-Mail: j.bormann@bnotk.de, bnotk@bnotk.de Fax: 030-38386666 Durchschlag: United Nations UN Secretary-General Mr. Antonio Guterres Durchschlag: Amnesty International General-Secretary Mrs. Agnes Callamard Durchschlag: Bundespräsident Frank Walter Steinmeier Durchschlag: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann Mein Hilfsappell vom 07.04.2022: https://youtu.be/JMXpxhPlQI8 Protecting Rights – save our lives! Sehr geehrter Herr Präsident der Bundesnotarkammer und Notar Dr. Jens Bormann, entsprechend unseren Hilfsappellen im E-Mail-Verlauf vom 23.03. und 07.04.2022 an Sie und an UN-Generalsekretär Mr. Guterres fordern wir Notaropfer wiederholt: Stellen Sie mit Ihren Notar-Rechtsanwälten der Bundesnotarkammer unsere seit 27 Jahren verletzten Grund- und Menschenrechte unter der verletzten Notarpflicht wieder her. Bitte helfen und stoppen Sie den Notarhaftpflichtbetrug der Allianz SE/ Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer AZ: 70 HV 95-750 152/50 NoWa mit lebensbedrohlichem Ausmaß, da uns kein Anwalt (96!) hilft und vermutlich Interessenskonflikte zur Allianz SE bestehen. . 4 Notare haben gerichtlich festgestellte fahrlässige Amtspflichtverletzungen bei der Beurkundung der Notarurkunden begangen und die Notarurkunden, worauf wir unser Leben aufgebaut und hart dafür gearbeitet haben, wurden für nichtig erklärt und seit 1995 durch die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und Notarstreithelfer werden wir ohne gesetzliche Schadensminimierungs- und Schadenersatz § 254 BGB schuld- und schutzlos unserer gesamten Existenz vernichtet, in unverschuldete Armut getrieben und fortgesetzt lebensbedrohlich entrechtet: Eine Enteignung unseres jeglichen Vermögens, Zwangsenteignung unserer 4 Immobilien (nur Immobilienschaden EUR ca. 13,3 Mio https://www.amtshaftungsbetrug.com/schaeden und Konfiszierung unserer Lebensversicherungen, Inhaftierung und Verfolgung unserer Familie unter der verletzten Notarpflicht. Urkundenbeweis: Im E-Mail-Verlauf vom 07.04.2022 Helfen Sie, Herr Notar Dr. Bormann, durch Fehler der Notare sind wir seit 27 Jahren jeder Gesetzeslosigkeit ausgeliefert, obwohl uns lt. Urteil des LG München I von 2001 kein Mitverschulden an der Gesamtrechtsvernichtung durch die Falschbeurkundungen der Notare und des Grundbuchamtes von 1982 trifft und die Interventionswirkung der Streitverkündung des Notar/Allianz dient gemäß §§ 74 Abs. 1, 68 ZPO zur Sicherung und Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche und macht jedes weitere Verfahren hinfällig, da die Allianz die Interventionswirkung, die sich auf alle erheblichen Tatsachenfeststellungen - die unter der verletzen Notarpflicht gewollt vorsätzlich herbeigeführte Nichtigkeit der Notarurkunde und Löschung meiner Villa in Grünwald mit den Zwangsversteigerungen weiterer Immobilien - erstreckt, gesetzlich gegen sich wirken lassen muss!! Stoppen Sie die 27 Jahre Entrechtung und schwersten Grund- und Menschenrechtsverletzungen unter der verletzten Notarpflicht an unserer jüdischen Familie zum Vorteil und Gewinnsucht der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer: Denn es wurden entgegen der gesetzlichen Verordnungen der Bundesnotarkammer keine gesetzlichen Entschädigungszahlungen geleistet, meine Hilfsappelle lassen Sie unbeantwortet und verstoßen somit gegen die eigenen gesetzlichen Festlegungen der Bundesnotarkammer: Die Notare und Amtsträger sorgen gemeinsam dafür, dass ausreichend Versicherungsschutz besteht, um auch künftige Schäden abzusichern und keine Schäden bei den Klienten verbleiben, da die Klienten umfassend durch Versicherungen der Notare geschützt sind! Beweis: Zitat der Bundesnotarkammer auf Notarversicherungsfonds.de https://notarversicherungsfonds.de Notare versiegeln Vertrauen! Die fahrlässigen Amtspflichtverletzungen der Notare und die Unterlassungen der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung erfordern ein konsequentes Handeln der Bundesnotarkammer. Die Bundesnotarkammer ist als Organ der Rechtspflege und Rechtssicherheit zuständig und regelt die elementaren Aufgaben der jeweiligen Landesnotarkammern und darf nicht darüber hinwegsehen, wenn einzelne Notarkammern, wie die Landesnotarkammer Bayern, Präsident und Notar Dr. Albrecht sich über Gesetze- und Grundgesetzesentscheidungen hinwegsetzen. Wir fordern Ihre Solidarität mit uns Herr Dr. Bormann als Notar, Präsident der Bundesnotarkammer und Organ der vorsorgenden Rechtspflege sind Sie zur Hilfe gemäß den umfangreichen Notarversicherungen und Bindungswirkungen § 68 ZPO des Notars/Allianz als mein Streithelfer gesetzlich verpflichtet und dies mit den jeweiligen Versicherungen abzuklären und uns als Notargeschädigte zu helfen und den Notarfall mit lebensbedrohlichem Ausmaß jetzt zu beenden! Stellen Sie mit Ihren Notar-Rechtsanwälten der Bundesnotarkammer die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder her, zeigen Sie Verantwortung und sehen Sie endlich unser Elend und Not verursacht durch 4 Notare. Wir fürchten wie zur NS-Zeit um unser Leben, denn um vom Verhalten der Täter mit dessen Gewinnsucht abzulenken, wird uns wiederholt Gefängnis angedroht

durch die Kriminalpolizei Weilheim am 03.03.2022 eine Verleumdung angehängt. Daher ist ein weiteres rechtsbeugendes Vergehen gegen uns Notaropfer nicht auszuschließen, dem wir schutzlos ausgeliefert sind. Beweis: Angehängte Verleumdung Stoppen Sie die lebensbedrohlichen Grund- und Menschenrechtsverletzungen verursacht durch gerichtlich festgestellte fahrlässige Amtspflichtverletzungen von 4 Notaren mit Ihren Notar-Rechtsanwälten! Sie dürfen nicht länger warten und zusehen! Ich habe große Angst und möchte, dass mein Ehemann (79) am Leben bleibt, der schwer herzkrank ist und bereits 2 Schlaganfälle hatte. Stellen Sie unser Leben wieder her! Schützen Sie uns, Herr Dr. Bormann es muss jetzt agiert werden. Jeder Tag zählt. Helfen Sie, da die Aggressionen gegen uns immer lebensbedrohlicher werden und kein Rechtsanwalt hilft, daher bitte ich Sie gewähren Sie uns Schutz und Hilfe, stoppen Sie mit Ihren Notar-Rechtsanwälten dieses 27-jährige brachiale Unrecht unter der verletzten Notarpflicht an uns unschuldigen Notaropfern. Bitte helfen Sie, sichern Sie unser Leben und Stellen Sie unser Leben, unsere Grund- und Menschenrechte und Würde wieder her. Ich bitte um Rückmeldung bis 03.05.2022. Mit freundlichen Grüßen Adrienne Weingarth Von: A. Weingarth <a.weingarth@notar-fehler.de> Datum: Donnerstag, 7. April 2022 um 12:37 An: j.bormann@bnotk.de <j.bormann@bnotk.de>, info@notare-raOngen.de <info@notare- raOngen.de>, bnotk@bnotk.de <bnotk@bnotk.de> Cc: antonioguterres.sg01-un@protonmail.com <antonioguterres.sg01-un@protonmail.com> Betreff: 27 Jahre Grund- und Menschenrechtsverletzungen wegen 4 Notarfehlern Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Mohrenstraße 34 10117 Berlin E-Mail: j.bormann@bnotk.de, bnotk@bnotk.de Fax: 030-38386666

United Nations UN Secretary-General Mr. Antonio Guterres E-Mail: antonioguterres.sg01-un@protonmail.com Mein Hilfsappell an Sie: https://youtu.be/JMXpxhPlQI8 Stoppen Sie die lebensbedrohlichen Grund- und Menschenrechtsverletzungen unter der verletzen Notarpflicht seit 27 Jahren in der BRD! Allianz SE/ Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer Haftpflichtnummer: 70 HV 95-750 152/50 NoWa

Dear Mr. Guterres UN Secretary General for Human- and Fundamental Rights, ich appelliere an Sie als Verfechter der Grund- und Menschenrechte in der Welt und für die Herstellung von Frieden. Wir sind seit 27 Jahren mit gerichtlich festgestellten Notarfehlern den massiven Entzug der Grund- und Menschenrechte in Bayern ausgesetzt, obwohl Lt. Bundesnotarkammer umfassend Versicherungsschutz für die Klienten des Notars besteht und keinerlei Schäden am den Klienten verbleiben. Verstoss gegen Art 14 Grundgesetz: Schutz des Eigentums – Art 14 GG 3. staatliche Enteignung nur gegen Schadenersatz Die Bayrische Notarkammer sowie die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung entzieht sich Ihren gesetzlichen sowie staatlichen Verpflichtungen seit 1995 und bitten Sie als Hüter der Menschenrechte und des Friedens uns zu helfen. Sehr geehrter Herr Präsident der Bundesnotarkammer Dr. Jens Bormann, da ich von Ihnen auf meine E-Mail vom 23.03.2022 keine Antwort erhalten habe, übersende ich Ihnen wegen der Eilbedürftigkeit als Notarhaftpflichtgeschädigter im Schutzbereich des Notars mit 4 gerichtlich festgestellten fehlerhaften Notarurkunden, die zum völligen Ruin und Entrechtung unserer Familie geführt haben, die gerichtlichen Urkundenbeweise der Notarfehler zur Schadensregulierung, da Notare umfangreich geschützt und die Klienten gemäß der umfangreichen Notarversicherungen – eine Einrichtung der deutschen Notarkammern – wie folgt abgesichert sind: Notarfonds Vertrauensschadensvorsorgesystem Haftpflichtversicherungssystem Außerdem war Notar Dr. Walberer mein Notarstreithelfer und war gemäß § 67 ZPO zum Erhalt und Schutz meines Eigentums verpflichtet die er nachweislich unterlassen hat und somit die Landes- bzw. Bundesnotarkammer für uns zuständig sind. Die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung ist an die Stelle des Streitverkündungsempfängers Dr. Walberer eingetreten und hat gemäß den Bindungswirkungen § 68 ZPO, die Verpflichtungen zu übernehmen, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dienen und jedes Gericht, juristische Person und Amtsträger ist von Amts wegen daran gebunden und machen nachfolgende Gerichtsprozesse unzulässig auf die sich die Allianz – Notarhaftpflichtversicherung - stützt um sich dem gesetzlichen Schadenersatz zu entziehen. Die Notare und Amtsträger sorgen gemeinsam dafür, dass ausreichend Versicherungsschutz besteht, um auch künftige Schäden abzusichern und keine Schäden bei den Klienten verbleiben, da die Klienten umfassend durch Versicherungen der Notare geschützt sind! Beweis: Zitat der Bundesnotarkammer auf Notarversicherungsfonds.de https://notarversicherungsfonds.de Daher sind Sie Herr Dr. Bormann, gemäß den umfangreichen Notarversicherungen und Bindungswirkungen § 68 ZPO des Notars als Amts- und Würdenträger verpflichtet, dies mit den jeweiligen Versicherungen abzuklären und uns als Notargeschädigte zu helfen! Begründung: Eine Gesamtrechtsvernichtung hat durch die gerichtlich festgestellte fahrlässige Amtspflichtverletzung des Notar Dr. Walberer bei der Beurkundung am 15.03.1982 stattgefunden, da unter Verletzung der Prüfungspflicht weitere Falschbeurkundungen durch die Notare Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland vorgenommen wurden mit insgesamt 4 falschen Grundbucheintragungen, ebenfalls auch unter Verletzung der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen. 1. Beweis: Urteil des LG M I vom 02.02.2001 über Gesamtrechtsvernichtung Anlage: 9 I Entscheidungsgründe auf Seite 8 und 12 Beweis: Anlage 9 I - Urteil des Landgericht M I Schadenersatzklage gegen Allianz SE 02.02.2001 Zitat aus o.g. Urteil „..Notar Dr. Walberer hat sich durch die Beurkundung 15.03.1982 eine fahrlässige Verletzung von Amtspflichten, die ihm gegenüber den am Notarvertrag beteiligten Personen oblegen haben, zuschulden kommen lassen.... ..Sowohl der Grundbuchrechtsstreit wie auch der Feststellungsrechtsstreit sind direkte Folge der fehlerhaften notariellen Beurkundung. Man kann die Beurkundung nicht hinwegdenken, ohne dass gleichzeitig auch diese beiden Rechtsstreitigkeiten entfallen würden.... ..In der Gestalt der Eintragungsanordnung (Grundbuch)handelt es sich hier daher tatsächlich um eine Gesamtrechtsvernichtung, die auch mit dem Wert des gesamten angegriffenen Wertes anzusetzen ist.. ..Ein bereits vollständig durch die fehlerhafte Beurkundung angelegtes Schadenspotential zur Realisation gebracht, so dass das Verhalten der Klägerin nicht für den dann tatsächlich eintretenden Schadensumfang (mit-)bestimmend war... 2. Beweis: Nichtigkeit der Notarurkunde lt. Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 Entscheidungsgründe auf Seite 29 Hinweis: Die Nichtigkeit der Notarurkunde wurde mit rechtswidrigen Prozessen der Urkundenbeteiligten von 1982 gegeneinander unter der verletzten Notarpflicht, daher grob fahrlässig durch den Notar/Streithelfer/Allianz SE mit Streitverkündung am 18.12.1996 herbeigeführt Beweis: Anlage A 7 Oberlandesgericht Nichtigkeit der Notarurkunde fahrlässige Amtspflichten Zitat aus o.g. Urteil „..Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht durch Teilurteil festgestellt, dass der zwischen den Parteien am 15.03.1982 zur Urkunde des Notars Dr. Hans Walberer geschlossene Überlassungsvertrag (URNr. 0887/1982) nichtig ist..“ 3. Beweis: Fehlen der maßgebenden salvatorischen Klausel im Notarvertrag vom 15.03.1982 und den notariellen Folgebeurkundungen, die zum Erhalt der Notar-Verträge notwendig gewesen wären. Salvatorius ist der lateinische Begriff für "bewahrend, erhaltend". Und genau darum geht es. Die Salvatorische Klausel soll einen bestehenden Vertrag erhalten, auch wenn einzelne Bestimmung im Vertrag unwirksam sind oder fehlen. Die Klausel ist meist am Ende eines Vertrags aufgeführt. Diese entscheidende vertragserhaltende Salvatorische Klausel fehlt nachweislich in der Notarurkunde, die zum Erhalt des Eigentums notwendig gewesen wäre und ist ebenfalls ein gravierender Fehler des Notars. Beweis: Anlage A 0 - Notarurkunde Dr. Walberer vom 15.03.1982 Die fahrlässigen Amtspflichtverletzungen der Notare und die Unterlassungen der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung erfordern ein konsequentes Handeln der Bundesnotarkammer. Die Bundesnotarkammer ist als Organ der Rechtspflege und Rechtssicherheit zuständig und regelt die elementaren Aufgaben der jeweiligen Landesnotarkammern und darf nicht darüber hinwegsehen, wenn einzelne Notarkammern sich über Gesetze- und Grundgesetzesentscheidungen hinwegsetzen. Notare versiegeln Vertrauen: Wir haben unser Leben auf den 4 Notarurkunden aufgebaut und ein Leben lang hart dafür gearbeitet, wir sind im Schutzbereich von 4 fehlerhaften Notarurkunden und fordern Ihre Hilfeleistung, Herr Dr. Bormann als Notar und Träger eines öffentlichen Amtes der vorsorgenden Rechtspflege mit dem umfangreichen Versicherungsschutz der Notare: Stoppen Sie die lebensbedrohliche Schadensmaximierung des Notarhaftpflichtversicherers Allianz SE und als mein Notarstreithelfer § 67 (Streitverkündung: 18.12.1996) mit den gesetzlichen Bindungswirkungen gemäß § 68 ZPO, die seit 1995 in Kenntnis der Falschbeurkundungen der Notare und des Grundbuchamtes von 1982 ist und seitdem bis heute die gesetzliche Schadensminimierung- und Zahlungspflicht gemäß § 254 BGB unterlässt und seit 27 Jahren massive Alterationen auf mich, meinen schwer kranken Ehemann und unsere Kinder einwirken. Ein Sohn hatte mit 34 bereits einen Schlaganfall, dem seine gesamte Existenz vernichtet wurde und in 8 Parallelverfahren, um die Zwangsversteigerungen und Alterationen abzuwenden, während die Eltern wegen Ihrer Verzweiflungstat – Faxbestätigung von Notar Frhr. von Oefele zur Beendigung des Notarfalles (§34 StGB Nötigungsnotstand) - inhaftiert waren. Unsere Kinder und Enkel haben Deutschland verlassen, um Schutz im Ausland zu suchen. Dies ist eine brutale Gesetzesverletzung, eine Schande für Notare und Deutschland ohne Gleichen. Herr Dr. Bormann wir befinden uns als Notargeschädigte im Schutzbereich der Notare und somit in der Bundesnotarkammer. Treten Sie als Notar und Präsident der Bundesnotarkammer endlich zu unserem Schutz als Notaropfer ein, da wir trotz der bestehenden Versicherungen der Notare, ungeschützt und unter der verletzen Notarpflicht durch den Notarhaftpflichtversicherer Allianz SE seit 27 Jahren schuldlos gepeinigt und ungehemmt unserer gesamten 4 Immobilien zwangsenteignet und zwangsversteigert und in den Ruin getrieben werden. Schutzlos sind wir u.a. Kontenpfändungen, täglichen Gläubigeralterationen etc, hilflos ausgesetzt.

Unter Gefängnisandrohung, rechtswidrigen Abgabe zur Vermögensauskunft aus meinen abgelehnten Grundbuchberichtigungsansprüchen und angehängter Verleumdung durch die Kripo Weilheim sollen wir mundtot gemacht werden, um uns zur Aufgabe unseres nachgewiesenen gesetzlich zustehenden Schadenersatzes zu zwingen. nur Immobilienschaden ca. 13,3 Mio) Beweis: Angehängte Verleumdung Bei uns Notaropfern, wird seit 27 Jahren das Recht durch Gewalt ersetzt, was den Leitsätzen und Grundwerten jeden Notariats widerspricht und uns verzweifelt, schutzlos und schuldlos an die Wand drückt. / Dazu übersende ich Ihnen im Anhang den gesamten Fall und unsere Verzweiflung in dem Rechtsstaat Deutschlands. Die Bundesnotarkammer setzt sich für die armen Menschen in der Ukraine ein, setzen Sie sich auch für uns unschuldige Notargeschädigte – im Schutzbereich der Notare - im eigenen Land ein: https://www.bnotk.de/aktuelles/details/voelkerrechtswidriger-krieg-in-der-ukraine Stoppen Sie die lebensbedrohlichen Grund- und Menschenrechtsverletzungen verursacht durch gerichtlich festgestellte fahrlässige Amtspflichtverletzungen von 4 Notaren. Stellen Sie unser Leben wieder her! Wir haben das Recht auf Frieden und auf ein unbeschwertes Leben in Würde - helfen Sie, denn bei uns Notaropfern wird 27 Jahre das Recht durch Gewalt ersetzt, was den Leitsätzen des Staates und den Grundwerten der Bundesnotarkammer widerspricht: Helfen Sie, Herr Notar Dr. Bormann, denn unter der verletzen Notarpflicht sind wir schuld-, recht- und hilflos 27 Jahre jeder Gesetzeslosigkeit aus den gerichtlich festgestellten Notarfehlern schutzlos ausgeliefert. Mein schwer herzkranker, pflegebedürftiger Ehemann (79), der 2 Schlaganfälle erlitten und Pflegegrad 3 hat, wacht nachts auf und schreit vor Angst, die uns in einem 27-jährigen fremdbestimmten Leben ständig begleitet, wir massiv bedroht werden und nicht wissen, was mit uns als nächstes passiert. Weil die Aggressionen gegen uns immer stärker und lebensbedrohlicher werden und Rechtsanwälte im Interessenskonflikt zur Allianz SE stehen, fordern wir als Notaropfer, Bürger des Rechtsstaates und der Verfassung, Herr Notar Dr. Bormann, gewähren Sie uns jetzt Schutz und Hilfe, stoppen Sie als Notar und Träger eines öffentlichen Amtes der vorsorgenden Rechtspflege mit Ihren Notar-Rechtsanwälten der Bundesnotarkammer, die 27 Jahre schwersten Grund- und Menschenrechtsverletzungen! Es muss jetzt geschehen, wir brauchen als Notaropfer jetzt Ihre Hilfe zur Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte und unseres Lebens. Jeder Tag zählt, Herr Dr. Bormann, schützen Sie uns, es muss jetzt agiert werden, wir können nicht länger warten. Sie dürfen nicht länger warten und zusehen! Stoppen Sie dieses brachiale Unrecht an uns Unschuldigen! Mein Ehemann hatte bereits 2 Schlaganfälle und meiner gesamten Familie steht ein Leben in Würde zu. Helfen Sie, gewähren Sie uns Schutz und Hilfe als Notaropfer und bitte um schnellstmögliche Rückmeldung. Urkundenbeweise für den Verlauf unseres Lebens unter der verletzten Notarpflicht: Mit der Notarurkunde des Notar Dr. Walberer vom 15.03.1982 überschrieb die Mutter Hentschel, die seinerzeit vom Vater übereignete Villa in Grünwald an Ihre Töchter Layritz und Weingarth. Unser Speicherausbau war in der Notarurkunde ausdrücklich genehmigt. Der Notar vergaß 1982 bei der Unterteilung die Unterschrift des 4/9 Miteigentümer des Anwesens einzuholen, das Grundbuchamt übersah dies ebenfalls und unter Verletzung der Prüfungspflicht wurden inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen vorgenommen. In der Folgezeit bauten wir unser Leben mit den Immobilien in Starnberg und Garmisch auf dem Elternhaus in Grünwald auf und mit weiteren Verletzungen der Prüfungspflicht wurden fehlerhafte Folgebeurkundungen der Notare Dr. Terwey, Friedrich und Ruhland sowie des Grundbuchamtes erstellt. Beweis: Anlage A 0 - Notarurkunde Dr. Walberer vom 15.03

Die Allianz war als Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer seit Februar 1995 im Zuge des Grundbuchrechtsstreites in Kenntnis durch die Warnschreiben unseres RA Dr. Deckert aufgrund der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982 und der fehlerhaften Folgebeurkundungen und dass die fehlerhaften Beurkundungen eine Gesamtrechtsvernichtung unseres Eigentums zur Folge haben werden. Deshalb war es für den Notar und die Allianz die sofortige gesetzliche Pflicht um weitere Schäden für uns zu verhindern, das gesetzliche „Gebot des sichersten Weges für die Urkundenbeteiligten“, zu befolgen mit einer Neubeurkundung-, Schadensminimierung- und Schadenersatzzahlungspflicht § 254 BGB. Beweis: Anlage A 1-3 - Warnhinweise mit Schreiben RA Dr. Deckert an Notar vom Februar 1995 Im Wissen der gravierenden Vermögensschäden und infolge der Unterlassungen durch den Notar und seiner eingebundenen Haftpflichtversicherung Allianz SE wurde am 03.03.1995 die Bruchteilsbildung unseres Eigentum von Amts wegen durch das Grundbuchamt vorgenommen, mit Beschluss des BayObLG vom 07.12.1995 ein Amtswiderspruch gegen mein Eigentum von Amts wegen im Grundbuch eingetragen und 10 Jahre später am 03.03.2005 von Amts wegen gelöscht. Beweis: Anlage A 4 - Bruchteilsbildung des Eigentum durch Grundbuchamt München Beweis: Anlage A 5 - Beschluss BayObLG Amtswiderspruch infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen gegen mein Eigentum zugunsten der Mutter Beweis: Anlage A 5 a Löschung des Eigentum durch das Grundbuchamt Der Notar entledigte sich seiner Amtspflicht mit Schreiben vom 11.03.1996 unter „ Justitia fiat“ und die Allianz entzog sich mit Schreiben vom 12.04.1996 unter Vortäuschung falscher Tatsachen,- die Mutter müsse den Notarvertrag ohne Abstriche vollziehen - der gesetzlichen Schadenersatzzahlungspflicht - bis heute. Beweis: Anlage A 6 - Notar Dr. Walberer Schreiben vom 11.03.1996 " Justitia fiat" Beweis: Anlage A 6 a- RA Dr. Kollmar der Allianz mit Täuschungsschreiben vom 12.04.1996 I. Gesetzeswidrige Vorprozesse der Urkundenbeteiligten unter der verletzten Notarpflicht/Allianz und der Pflicht des Grundbuchamtes Freistaat Bayern, meiner Streithelfer § 67,68,72,74 ZPO mit Streitverkündung am: 18.12.1996 und 03.07.1997 Es wurden uns Urkundenbeteiligten, der Mutter Hentschel gegen die Tochter Weingarth im Zusammenwirken mit den Anwälten und der Justiz ab 1996 10 J rechtswidrige Prozesse - da kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz von Dritten, den Urkundenbeteiligten im Schutzbereich der verletzten Notarpflicht besteht ( OLG Celle vom 26.01.2005 und § 19 Abs,1 Satz 2 BnotO) - auferlegt und in den Prozessen unter der verletzen Notarpflicht, waren die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und der Freistaat Bayern/Grundbuchamt, durch Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997, meine an den rechtswidrigen Prozessen beteiligten betrügerischen Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO mit den Wirkungen nach § 68 ZPO der Nebeninterventionsbindungswirkung, die für die Folgeprozesse von maßgebender Bedeutung ist und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient. Die Streithelfer unterließen Ihre gesetzliche Pflichten gemäß § 67 ZPO, mir als Streitverkünder und Hauptpartei im eigenen Interesse infolge der Falschbeurkundungen von 1982 mit allen Angriffs- und Verteidigungsmitteln beizustehen und einzugreifen um den Verlust der Immobilie Grünwald mit einer Neubeurkundung, einer Grundbuchberichtigung und gesetzlicher Schadensminimierung- und Ersatzzahlung § 254 BGB zu verhindern. Folglich wurde durch Unterlassungen mit arglistig und sittenwidrig erschlichenen Urteilen § 823 und § 826 BGB, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, den Stempel des Rechts zu geben (OLG 25 U4267/75 vom 27.01.1976), auf unserem Rücken mit nachfolgenden Urteilen die Fehler des Grundbuchamtes von 1982 durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen (BayObLG 1995), die Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 1999) und die Herausgabe und Löschung meines Eigentums in Grünwald (OLG 2003) festgestellt und von Amts wegen durch das Grundbuchamt/Freistaat Bayern, meines betrügerischen Streithelfers durch Urkundenfälschung § 267 StGB am 03.03.2005 gelöscht: · Beschluss des BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995 -Amtspflichtverletzungen des Grundbuchamtes durch inhaltlich unzulässige Grundbucheintragungen mit Verlust unserer Villa in Grünwald – Amtswiderspruch gegen unser Eigentum zugunsten der Mutter, das am 03.03.1995 in Bruchteilseigentum umgebildet worden war · Die eingelegte Verfassungsbeschwerde war unzulässig. · Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999 – Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 aufgrund der Amtspflichtverletzungen des Notars und des Grundbuchamtes bei der Beurkundung 1982, Streitverkündung Notar/Allianz SE 18.12.1996 und Grundbuchamt 03.07.1997, Streithelfer § 72,74,67,68 ZPO: Beweis: Anlage A 7 Oberlandesgericht Nichtigkeit der Notarurkunde durch fahrlässige Amtspflichtverletzung des Notar bei der Beurkundung 1982 Nichtannahme des Vergleichs im Zuge des OLG am 07.11.1997 Der Vergleich auf den sich das OLG 1 U 2463/01 vom 14.09 2006 und das Strafgericht LM II vom 10.05.2010 beruft, in einem Prozess zwischen Urkundenbeteiligten und unter der verletzen Notarpflicht/Allianz SE und des Grundbuchamtes, ist ebenso unzulässig und rechtswidrig wie die geführten Prozesse und die Annahme eines einseitig sittenwidrigen Vergleiches widerspricht dem Gesetz. Unsere Vergleichsvorschläge wurden nicht angenommen und der Vergleichsvorschlag der RAte Bub, Gauweiler der Mutter Hentschel vom 07.11.1997 war ausschließlich zu Gunsten der Schwester Layritz. (Anlage A 11a) Ich sollte meine Eigentumsanteile zugunsten der Schwester abgeben, dass die Kreditkündigungen, der im Grundbuch eingetragenen Kredite zur Folge hätten und sämtliche bisher angefallenen Prozesskosten und Treppenhausrenovierung etc. begleichen, außerdem hätte ich mit dem Vergleich die Notarhaftung unterbrochen. Der betrügerische Notar/Allianz SE und das Grundbuchamt, meine Streithelfer beteiligten sich nicht an dem Vergleich. Beweis: Anlage A 11a Rechtsanwalt Bub Vergleich Urkundenbeteiligten · Bundesgerichtshof BGH VZR 233/06 vom 07.07.2000 -Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde · Urteil des OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 – Herausgabe und Löschung unserer Villa in Grünwald - gerichtl. Wertgutachten der Immobilie von 2004: EUR 2,88 Mio. Beweis: Anlage A 8 Oberlandesgericht München Herausgabe von Grünwald 20.10.2003 · Bundesgerichtshof BGH VZR 302/03 vom 07.07.2004 – Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde · 03.03.2005: vorsätzlich gewollte Löschung der Immobilie durch Urkundenfälschung § 267 StGB meines betrügerischen Streithelfers des Grundbuchamtes/Freistaat Bayern Wert der Immobilie in Grünwald: heutiger Wert: EUR 7,5 bis 8,0 Mio Einschätzung Immobilien Engel & Völkers auf der Grundlage des gerichtl. Wertgutachtens von 2004 EUR: 2,88 Mio. 1. Die Mutter und anschließend die Schwester wurde auf rechtswidrigem Wege wieder Alleineigentümerin des Anwesens Grünwald und die Allianz SE hat sich auf dem perfiden Weg um den gesetzlichen Schadenersatz bereichert und mir Grundberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus/Grünwald ermöglicht. 2. Aufgrund der Rechtswidrigkeit und der Bindungswirkung nach § 68 ZPO stehen mir gesetzlich Grundbuchberichtigungsansprüche an meinem Elternhaus in Grünwald zu, da auch kein gutgläubiger Erwerb infolge weiteren falschen Folgeeintragungen durch das Grundbuchamt auf die Mutter bzw. die Schwester im Grundbuch Grünwald durch inhaltlich unzulässige Eintragungen bzw. Urkundenfälschungen stattgefunden hat. 3. Daher ist die Schwester Layritz an die sie die Immobilie am 18.01.2006 nach der Grundbuchlöschung meines Eigentums am 03.03.2005 übertrug aus den Urteilen nur formell Berechtigte und verpflichtet das zu Unrecht erlangte Eigentum herauszugeben gemäß § 895 BGB. II: Gesetzeswidriger Schadenersatzprozesse gegen Allianz SE/beklagten Notarstreithelfer, die seit Februar 1995 gesetzl. zur Schadensminimierung und Regulierung nach § 254 BGB verpflichtet ist: Die Nebeninterventionswirkung meiner Streithelfer § 72,74,67, 68 ZPO der Vorprozesse, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, die nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde nicht angewandt und man ließ uns weiter prozessieren. Mir wurde der Schadenersatz aberkannt, ohne Berücksichtigung der maßgebenden Wirkungen gemäß § 68 ZPO, an die das Folgegericht gebunden ist, die eine abweichende Entscheidung verbietet, ein neues Verfahren unzulässig macht und zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient.


· vorinstanzliches LG M I AZ:2405654/00 vom 02.01.2001 – Kein Mitverschulden an den Falschbeurkundungen von 1982, wodurch eine Gesamtrechtsvernichtung stattgefunden hat, ohne Schadenersatz, ohne Hinweis auf Streithelfer und die eintretenden Wirkungen nach § 68 ZPO. Beweis: Anlage 9 I - Urteil des Landgericht M I Schadenersatzklage gegen Allianz SE 02.01.2001 · Urteil des Oberlandesgericht AZ: 1 U 2463/01 zugestellt am 14.09.2006 nach 5 1/2 Jahren– kein Schadenersatz wegen Nichtannahme eines Vergleiches der Mutter von 1997- unter 8 Bänden maßgebenden verschwundenen Gerichtsakten der Vorprozesse mit Gerichtgutachtenüber 2,88 Mio ab 10.04.2006 zum Zeitpunkt der Urteilsfindung am 29.06.2006 und tauchten am 24.07.2006 wieder auf. Das OLG-Urteil ist in Divergenz zu dem vorinstanzlichen Urteil des LG M I von 2001 ergangen, „dass wir kein Mitverschulden haben“ und fand dadurch ebenfalls keine Wertung und wurde unterschlagen. Beweis: Anlage A 10 und A 11 verschwundene Gerichtsakten Beweis: Anlage 9 II - OLG - Urteil 1 U 2463/01 Schadenersatzklage 14.09.2006 · Bundesgerichtshof BGH VZR III 233/06 vom 07.12.2007- Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtlos ergangen wegen fehlender Prozessvoraussetzungen, der fehlenden Klageparteien durch Mandatsniederlegung der BGH- Anwältin Frau von Giercke am 05.03.2007 mit einem gesetzesfremden Schriftsatz und Klagerücknahme der Allianz SE November 2007. Beweis: Anlage 12 - Schriftsatz der BGH-Bundesanwältin RAin Gierke Schriftsatz 12.01.2007 · Im Februar 2007 hatte ich aus Verzweiflung, da die BGH-Anwältin trotz der ihr aufgezeigten Rechtslage einen gesetzesfremden Schriftsatz erstellte, wie meine bisherigen Anwälte auch, bei dem vorsitzenden Richter Schlick des BGH unter Vorlage sämtlicher Beweise eine Urkundenklage eingereicht, die keine Beachtung fand. Generalstaatsanwaltschaft Dr. Strötz AZ 4 AR 216/08 vom 06.05.2008 – unterlassene Ermittlungen · Unsere Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt unter Vorlage sämtlicher Urteile des Betrugsdeliktes § 263 StGB blieb ohne Ermittlungen des Generalstaatsanwaltes Die objektive Rechtskraft eines Urteils § 322 ZPO muss dann zurücktreten, wenn sie erschlichen wurde § 78a, 263 StGB, und § 823, 826 BGB, das für den gesamten Fall seit 1995 bis heute zutreffend ist: Es wird uns die Wiederherstellung unserer Grundrechte bis heute verwehrt mit sittenwidrig erschlichenen Urteilen, die zu dem Zweck herbeigeführt wurden, mit dem was nicht Recht ist, dem Stempel des Rechts zu geben. Beweis: OLG 25 U 4267/75 vom 27.01.1976 - RGZ 61, 359/365;78,389/393;BGHZ 13,71/72; 26, 391/396 f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl. § 322 Anm. 9 Palandt/Thomas BGB 3 Aufl § 826 Anm. 80 III. Inhaftierung unter Weglassen unseres Motives und der maßgebenden Fakten Keiner von unseren 13 Rechtsanwälten hat uns in den 14 rechtsbeugenden Jahren im Sinne des Gesetzes vertreten, sondern im Auftrag der Allianz gehandelt, so dass jede Einigung von der Allianz strikt verweigert wurde wie auch die des Notar Frhr von Oefele vom 18.04.2008, der sich für uns einsetzte. Ebenfalls 2008 hat uns die Allianz mit der Security des Hauses verwiesen als wir dort persönlich wegen einem Gespräch waren und zwischenzeitlich hatten die auf der Immobilie Grünwald eingetragenen Banken infolge der Löschung meines Elternhauses in Grünwald 2005, bereits die Kredite für unsere Immobilien in Starnberg und Garmisch fällig gestellt und die Zwangsversteigerungen der Immobilien angeordnet. In höchster Verzweiflung war unsere Verzweiflungstat in gesetzesloser Ohnmacht am 10.05.2009, Notwehr gemäß § 34 StGB und die direkte Folge der 14 Jahre Unterlassungen o.g. Amtsträger, von Menschen, die uns lt. Gesetz schützen müssen - mit gewolltem Verlust der Immobilie in Grünwald und der angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien, die wir auf Grünwald aufgebaut hatten · Selbstverteidigung des Nötigungsnotstandes § 34 StGB verursacht durch 14 Jahre täglicher Nötigung und Schädigung an Leben, Leib, Seele und Eigentum. Rechtfertigender Notstand § 34 StGB 1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. Wir waren eine glückliche unbescholtene Familie mit 2 Kindern. Mein Ehemann war Oberamtsrat (Dipl.Ing) der Stadt München und wir waren stolz auf das, was wir uns ab 1970 jahrzehntelang auf dem von meinem Vater erschaffenen Elternhauses in Grünwald, das er 1954 bei Notar Dr. Sammeth – unserem späteren „Opfer“ beurkunden ließ, weiter mühsam aufgebaut hatten für uns und unsere Kinder in gemeinsamer schwerer körperlicher Arbeit. Durch Schaffung von 2 Appartements 1979 in München, die wir auch bei Notar Dr. Sammeth beurkunden ließen und umfangreiche Um- An- und Ausbauten unserer Immobilien in Grünwald, EFH Starnberg, ETW Garmisch und unsere Ferienwohnung in Italien – direkt am Strand. Wir hatten nicht einmal Strafpunkte für Autofahrer in Flensburg. In unserer 14-jährigen gesetzeslosen Ohnmacht mit der Zwangsenteignung meines Elternhauses in Grünwald 2005, worauf wir unser Leben aufgebaut hatten und mit dem Rücken an der Wand wollten wir am 10.05.2009 unseren bevorstehenden Ruin und die bereits angeordneten Zwangsversteigerungen unserer weiteren Immobilien aufhalten und mithilfe von Notaren retten, da 4 Notare ursprünglich die Schadensverursacher waren. Mit unserer Verzweiflungstat wollten wir mit unserem, durch unser gemeinsames 6-jähriges Tennisspiel befreundeten Notar Dr. Sammeth und seinem ehem. Sozius Notar Frhr von Oefele, die beide von dem Amtshaftungsfall Kenntnis hatten - im vermeintlichen Schutz - der Notare unser Eigentum und Lebenswerk für unsere Kinder retten. Wir hatten unser Leben im Schutz und im Vertrauen auf der Notarurkunde von 1982 aufgebaut und wollten nichts anderes als eine notarielle Bestätigung per Fax mit der Zusage, dass sich Notar Fhr von Oefele des Notarfalles annimmt, wie er seinerzeit am 18.04.2008 angeboten hatte, damit das vorinstanzliche Urteil des LG M I von 2001 in Kraft tritt und der Notarfall beendet wird. Beweis: Anlage A 16 - Schreiben Notar Frhr von Öfele vom 18.04.2008 Notar Dr. Sammeth verweigerte uns nach einem langen Bittgespräch in unserem Haus die so notwendige existenzielle Hilfe und aus Verzweiflung hielten wir ihn in der Hoffnung fest, auf Hilfe durch Notar Frhr von Oefele Strafurteil des LG M II AZ: 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010 – 7 und 8 1⁄2 Jahre Haft Beweis: Anlage A 13 Strafurteil wegen erpresserischen Menschenraubes Die Richter des LG M II, die Staatsanwaltschaft und unsere Strafverteidiger vertuschten unser Motiv, die Begleitumstände, die Wurzeln für unsere Tat. Vertuscht wurden ebenfalls: · die rechtswidrigen Prozesse der Urkundenbeteiligten gegeneinander mit den arglistig erschlichenen Urteilen im gesamten Amtshaftungsprozess · die aufgezeigten Fakten des Betruges der Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer seit Februar 1995 mit gewolltem Eigentumsverlust ab 03.03.1995 meines betrügerischen Notarstreithelfer Allianz SE · die Streitverkündung am 18.12.1996 dem Notar/Allianz · die Streitverkündung am 03.07.1997 dem Freistaat Bayern/Grundbuchamt · die von den Streithelfern herbeigeführten Bruchteilsbildung und Amtswiderspruch gegen mein Eigentum durch Fehler des Grundbuchamtes BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1995, die Nichtigkeit der Notarurkunde OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999, die Herausgabe meines Eigentum OLG 31 U 3664/01 vom 20.10.2003 mit der 2005 ebenfalls gewollten Zwangsenteignung unserer Immobilie in Grünwald und dass mir Grundbuchberichtigungsansprüche zustehen. · die Urkundenfälschung des Grundbuchamtes § 267 StGB mit der Löschung unseres Eigentum 2005 · die Nebeninterventionsbindungswirkung § 68 ZPO, die von höchster Bedeutung für die Folgegerichte ist und von Amts wegen zu beachten, da sie eine abweichende Entscheidung verbietet und daher auch für das LG M II Strafgericht bindend ist, da diese zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche und unserer Unschuld dient. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die gerichtlichen Entscheidungen im Vorprozess und die der Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen und tatsächlichen, sog. tragenden Feststellungen (§ 68 ZPO). Insoweit reicht die Interventionswirkung damit weiter als die Wirkung der Rechtskraft, die nur die im Tenorgetroffene Entscheidung des Gerichts selbst umfasst (§ 322 Abs. 1 ZPO). · dass vom OLG 1 U 2463/01 in Auftrag gegebene gerichtl. Wertgutachten von 2004, der Villa in Grünwald über EUR 2,88 Mio. Beweis: Anlage A 14 -Gerichtliches Wertgutachten · die 8 Bände verschwundenen Gerichtsakten des OLG 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 Anlage A 10 und A 11 verschwundene Gerichtsakten · die maßgebende Begründung in meiner Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio. Beweis: Anlage A 15 Schadensaufstellung vom 18.04.2007 liegt der CEO Oliver Bäte vor · sowie meine 21 Seiten vom 29.07.2009 u.v.a. In zu tiefster Verzweiflung, da mein Pflichtverteidiger RA Kränzlein in dem Strafverfahren sich von Anfang an - vermutlich im Auftrag der Allianz - weigerte unser Motiv für unsere Tat zu berücksichtigen, der auch nicht bei der Haftprüfung erschienen ist, habe ich mit meinem Schreiben vom 29.07.2009, das die Gegendarstellung zum Haftbefehl und Beweis unserer Unschuld ist, vollumfänglich die Begründung des Amtshaftungsbetruges niedergeschrieben und dieses an die Staatsanwaltschaft M II, Staatsanwältin Frau Dever gesandt. Das Schreiben fand bis auf 4 Seiten keine Beachtung bei der Urteilsfindung und zudem wurde folgendes festgestellt: Oefele, da dieser den Fall kannte und bereits für am 18.04.2008 die Allianz SE um eine Einigung gebeten hatte. Wir hätten Notar Dr. Sammeth niemals ein Haar gekrümmt und ihn nach Erhalt des Faxes sofort freigelassen und telefonierten diesbezüglich mehrfach mit Frhr von Oefele, was in der Verhandlung und in den Telefonaufzeichnungen unterschlagen wurde. siehe meine 21 Seiten vom 29.07.2007 an die Staatsanwaltschaft.

· Lt. Gerichtsprotokoll vom 28.04.2010 (Blatt 1673/1674) wurden die Urkunden/Urteile der Amtshaftungsprozesse lediglich im Selbstleseverfahren § 249 Abs.2 StP0 eingeführt und aus der falschen Akte 47 Js 1658/08 entnommen, die nicht Bestandteil dieses Verfahrens war, unsere Tat 2009 war und nicht im Zusammenhang mit unserem Verfahren stand. · Lt. Gerichtsprotokoll vom 03.05.2010 (Blatt 1704) wurden nur 4 Seiten aus meinen 21 Seiten (Blatt 383- 387) zu unserer Tat verlesen, aber festgestellt, dass sich der Inhalt der Urkunden/Urteile aus meiner Gegendarstellung den 21 Seiten ergibt. · Lt. Gerichtsprotokoll vom 10.05.2020 (Blatt 1721/1722) hatten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit nur vom Wortlaut der Urkunden Kenntnis zu nehmen. Die verlesenen Urkunden sind nicht zu beanstanden und im Sonderband „Zivilurteile“ sind alle wichtigen Schreiben enthalten. Unsere Strafverteidiger und die Zeugen Notar Dr. Sammeth und Notar Frhr von Oefele sagten nichts zu unserer Verteidigung und Vertreter der Allianz SE waren an jedem Prozesstag anwesend und protokollierten, wie auch bei jedem bisherigen Prozess, den Prozessverlauf mit. Die Sitzung wurde abgebrochen als ich von den 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten des OLG 1 U 2463/ 01 vom 14.09.2006 zu berichten begann und unter Gehörsverstoß bekam ich in den 7 Prozesstagen keine Gelegenheit mehr uns zu verteidigen und so wurden wir dementsprechend weiterhin rechtsbeugend mit dem ebenfalls arglistig erschlichenen Urteil des LG M II vom 10.05.2010 inhaftiert und als Opfer des Staates zum Vorteil der eingebundenen Amtsträger, der betrügerischen Allianz SE und des betrügerischen Freistaates Bayern zu 7 und 8 1⁄2 Jahren verurteilt und unschuldig weggesperrt. RA Kränzlein hat sich anschließend mit einer eigenen Kanzlei in der Nymphenburgerstraße selbstständig gemacht! Bundesgerichtshof BGH 1 StR 519/10 vom 15.12.2020 – Ablehnung der Revision Die Ablehnung des BGH erfolgte abermals mittels eines gesetzesfremden Schriftsatzes unserer Verteidiger zur Vertuschung des aufgezeigten Amtshaftungsbetruges, damit sich der Weltkonzern Allianz SE mit seiner Profitgier weiterhin mit staatlicher Duldung auf unserem Rücken unter dem Dauerdelikt des schweren Notarhaftpflicht-Betruges § 78a, 263 StGB unseres gesetzlich zustehenden Schadenersatzes bereichern kann um illegal mit unserem Vermögen zu arbeiten, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben. Man hat uns unschuldige Opfer des Staates und Hilfesuchenden bei den Notaren Dr. Sammeth und Frhr von Oefele zu 7 und 8 1/2 Jahren wegen räuberischer Erpressung und Menschenraub verurteilt und weggesperrt. Unsere Immobilien in Garmisch und Starnberg, unser Zuhause – wurde während unserer Haft ebenfalls gesetzeswidrig zwangsgeräumt und zwangsversteigert. Beweis: Anlage A 17 und 18 Zwangsversteigerungen Haus Starnberg und Garmisch Unsere Kinder und Enkelkinder, die unser Lebenzweck und Mittelpunkt unsers Lebens sind, haben wegen der Gesetzeslosigkeit Deutschland verlassen, da auch sie in Mitleidenschaft des Betruges gezogen wurden: · Die Allianz SE, weigerte sich die abgetretene vollstreckbare Ausfertigung des OLG 1 U 2463/01 in Höhe von EUR 180.000,-- auf das Konto meines Sohnes Steve zu bezahlen und hat durch Firmen- und Privatkontenlöschung die Firma und die Existenz meines Sohnes in USA und Deutschland völlig ruiniert. Folgen: - illegaler Zwangsräumung der Wohnung unseres Sohnes Steve ohne richterlichen Beschluss. Ungeschützt und rechtlos wird auch mit unserer Verurteilung zu 7 und 8 1⁄2 Jahren Haft das 1995 beginnende Betrugsdelikt § 78a, 263 StGB weiterhin auf unserem Rücken als unschuldige Opfer des Staates ausgetragen. IV. Gesetzeswidrige Zwangsversteigerungen unseres EFH Starnberg (EUR 4.8 Mio Wert 2021) und ETW Garmisch (EUR 1.3 Mio. Wert 2021) während unserer Inhaftierung Während unserer Haft wurde mit den Zwangsversteigerungen unseres EFH in Starnberg und der ETW in Garmisch der gesetzeswidrige Zustand mit Urkundenfälschungen des Amtsgericht Weilheim, Amtsgerichtsdirektor Dr. Wittig etc. fortgesetzt, der informiert und daher in Kenntnis der Gesetzeswidrigkeit war. Auf unserem versteigerten Einfamilienhaus in Starnberg wurde ein Neubau mit 6 Eigentumswohnungen auf dem Grundstück in Starnberg erstellt und diese verkauft, auch diese Erwerber, wie auch in Grünwald sind infolge Urkundenfälschung nicht Eigentümer, sondern nur formell Berechtigte. Die Schäden werden weiterhin durch die Justiz im Zusammenwirken mit der Allianz SE maximiert. V. Drohende Lebensgefahr infolge der Unterlassungen seit 1995 mit fortgesetzt, ungehemmten Eigentumsverlust. Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass die nunmehr 27 Jahre andauernde Gesetzeslosigkeit mit den Zwangsenteignung- und Zwangsversteigerungen unserer 4 Immobilien, Inhaftierung permanenten Nötigungen, Gläubigeralterationen und Kontenpfändungen die Gefahr verursacht, die bereits vorhandenen gesundheitlichen Schäden in erheblichen Maßen messbar zu steigern und dadurch evtl. unser Tod einkalkuliert wird. Insbesondere den meines kranken und pflegebedürftiger Ehemann (79), da mein Mann schwer herzkrank ist und durch diese kaltblütig zugelassenen Belastungen 2 Schlaganfälle erlitten hat und ein Sauerstoffgerät benötigt und das Schlimmste ist für mich die Vorstellung, dass er unter seinen Panikattacken stirbt. Der ständige Verlust unseres Eigentums mit Existenzgefährdung hat bei meinem Ehemann so schwere Gesundheitsbeschädigungen hervorgerufen hat, dass er bereits 2002 krankheitsbedingt frühpensioniert wurde. Hinzu kommt die körperliche Beeinträchtigung, dass ihm bei der Festnahme wehrlos am Boden liegend, das rechte Schultergelenk zertreten wurde, er deshalb wegen einem neuen Schultergelenk 2-mal operiert werden musste und der rechte Arm in seiner Funktion eingeschränkt ist. Besonders beschwerend ist noch immer für ihn die lange Haftzeit, dass er als Beamter unschuldig zu 7 Jahren Haft verurteilt wurde und während dieser Zeit 3 Monate im Koma lag und fast gestorben wäre. Wegen seiner Erkrankung wurde er für 1 Jahr aus der Haft entlassen und musste trotz mehrfacher Widersprüche bei der Staatsanwaltschaft für ein weiteres Jahr in die JVA zurück. Eine Klage bei dem Sozialgericht auf Wiederherstellung des Beamtenstatus wegen Doppelbestrafung wurde abgewiesen. Bei dem Sozialgericht auf Wiederherstellung des Beamtenstatus wegen Doppelbestrafung wurde abgewiesen. Bei der Mein lieber Ehemann hat seinen Beamtenstatus verloren und alles, wofür er gelebt hat, und darf nicht länger unter dem Unrecht leiden und sterben müssen mit der Gefahr, die von der Allianz SE ausgeht. Wir sind schuldlos und lt. Gesetz so zu stellen, wie ohne das schädigende Ereignis der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982, da wir gemäß Urteil des Landgericht M I AZ: 2405652/00 vom 02.01.2001 keine Schuld haben an der Gesamtrechtsvernichtung von 1982, die mit den Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und der Nichtigkeit der Notarurkunde (OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999) und des Grundbuchamts infolge inhaltlich unzulässiger Grundbucheintragungen (BayObLG BR 2 Z 90/95 vom 07.12.1996) am 15.03.1982 stattgefunden hat. Trotz der bekannten Risiken für unser Leben, wird uns die Wiederherstellung unserer Grund- und Menschenrechte, der gesetzlich zustehende, von meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern selbstverursachten Schadenersatz aus § 823, 826 BGB verwehrt. Ebenfalls werden meine Grundbuchberichtigungsansprüche gemäß meinen Anträgen vom 28.12.2020 und 17.01.2021 beim Grundbuchamt München/Freistaat Bayern, meinem Streithelfer unter Verletzungen der maßgebenden Nebeninterventionsbindungswirkung § 68 ZPO gesetzeswidrig abgelehnt, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient, die nie zu Ungunsten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht wird von der Allianz SE im Zusammenwirken mit der Justiz unter Verletzung der Verfassung, der Grund- und Menschenrechte und Gesetze ebenfalls nicht beachtet: Die Justiz hindert mich an der Durchsetzung meiner gesetzlichen Ansprüche: - Bay. Staatsministerium der Justiz, Justizminister Eisenreich AZ: E3-1402E-II- 9988/2018 - Präsident des Oberlandesgericht München: Herr Küspert AZ: 1 W 324/21 – Ablehnung Prozesskostenhilfe für Feststellungsklage meiner gesetl. Schadenersatzansprüche - Präsidentin des Landgericht M I AZ: 15 O16008/20 – - Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle AZ:14 Zs 2632/18 unterlassene Ermittlungen - LG M II Strafurteil Richter Alt AZ: 1 Ks 47 Js 14241/09 vom 10.05.2010- Unterschlagung der Fakten - AG München Grundbuchamt, GW-7169-19 unrichtiges Grundbuch seit 1982 infolge Urkundenfälschung § 267 StGB durch Löschung meines Eigentums am 03.03.2005 und weiterer Urkundenfälschungen - Präsident des LG M II AZ:1402E-135/2020 vom 13.02.2020 -Ablehnung meines Antrages auf Beiordnung eines Anwaltes, nachdem ich vergebens bei Rechtsanwalts- und Anwaltskammern um einen Anwalt ersucht hatte. - LG M I AZ: 15 O16008/20 – Einreichung meiner Feststellungklage vom 22.11.2020 mit sämtlichen Unterlagen beim Amtsgericht München - Weiterleitung an LG MI, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird - LG M I AZ: 15 O16008/20 vom 01.02.2021 - Ablehnung der staatlichen Prozesskostenhilfe auf der Grundlage meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020 - OLG AZ: 1 W 324/21 vom 10.03.201 - Ablehnung der Beschwerde wegen staatlicher Prozesskostenhilfe, das im Widerspruch lt. § 138 ZPO zu der ergangenen Entscheidung des LG M I von 2001 steht, dass wir schuldlos sind, sowie der Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient. - AG-Präsidentin Beate Ehrt- Grundbuchamt München AZ: GW 7169/19: Ablehnung meiner Grundbuchberichtigungsanträge mit Beschlüssen vom 21.09. und 02.10.2020, sowie vom 19.01.2021 in der gezielten Absicht weitere Urkundenfälschungen vorzunehmen. Strafbemessung blieb im Strafverfahren der Verlust des Beamtenstatus unberücksichtigt und kommt einer Doppelbestrafung gleich.

· Das Grundbuch Grünwald Blatt 7169, Flurstück Nr. 629, Robert-Koch-Str.13, ist trotz der aufgezeigten vorsätzlichen Urkundenfälschung § 267 StGB am 03.03.2005 durch das Grundbuchamt/ Freistaat Bayern, meines Streithelfer § 72, 74 und 67, 68 ZPO mit Streitverkündung am 03.07.1997 weiterhin falsch. Auf Urkundenfälschungen mit inhaltlich unzulässigen Grundbucheintragungen kann gesetzlich kein gutgläubiger Erwerb stattfinden. Die Billigung einer Urkundenfälschung im Grundbuch, die ein verheerendes existenzielle Unheil in sich birgt ist maximal verantwortungslos bzw. strafrechtlich Beweis: Mein Antrag auf Grundbuchberichtigung vom 28.12.2020 Die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, der Vorprozesse mit meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern/Grundbuchamt § 72,78 ZPO - Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997 – woran sämtliche Beteiligte, Staatsanwälte, die Folgegerichte, Anwälte und das Grundbuchamt von Amts wegen gesetzlich gebunden sind und die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient und nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde bei sämtlichen Urteilen, Beschlüssen und Schriftsätzen unterschlagen! Uns wird die Geltendmachung unserer Grundrechte und Wiederherstellung unserer Menschenrechte verwehrt und die Allianz SE stützt ihre seit 1995 bis heute unterlassene Schadenersatzzahlung auf die ihr günstigen und schuldhaft erschlichenen OLG 1 U 2463/01 vom 14.09.2006 und BGH-Entscheidungen BGH VZR II 233/06 vom 07.12.2007. Die „OLG“ und „BGH“ Entscheidungen sind rechtlos unter 8 Bänden verschwundenen Gerichtsakten und wegen fehlender Klageparteien infolge Mandatsniederlegung mit einem gesetzesfremden Schriftsatz meiner BGH- Anwältin vom 05.03.2007 (Honorar EUR 21.623,33) und durch Klagerücknahme der Allianz SE im November 2007 ergangen. Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§322 ZPO) muss dann zurücktreten, wenn sie arglistig erschlichen wurde § 823, 826 BGB und es gilt das vorinstanzliche Urteil des LG M I AZ: 24 0 5654/00 vom 02.02.2001, dass uns kein Mitverschulden an Fehlern des Staates trifft, den Falschbeurkundungen des Notar- und Grundbuchamtes von 1982. Als geschädigte Opfer des Staates haben wir den gesetzlichen Anspruch: 1. Wir sind gemäß Urteil des LG M I von 2001 so zu stellen, wie ohne das schädigende Ereignis der Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes vom 15.03.1982 Beweis: Anlage 9 I - Urteil des Landgericht M I Schadenersatzklage gegen Allianz SE 02.01.2001 2. Einen Grundbuchberichtigungsanspruch an der Villa in Grünwald (Elternhaus) und schuldrechtlichen Herausgabeanspruch § 985 BGB (gerichtl. Wertgutachten 2004: 2,88 Mio - aktueller Wert der Immobilie ca. Euro 7,5 - 8 Mio.) 3. Die Allianz hat uns den gesamten materiellen und immateriellen, selbstverursachten und nicht verjährten Schaden § 823, 826 BGB und aus § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges zu ersetzen, der uns aus der fehlerhaften und für nichtig erklärten Notarurkunde von 1982 entstanden ist. Eine Verjährung ist ausgeschlossen, da die Tat am 03.03.1995 mit gewolltem Eigentumsverlust der Bruchteilsbildung der Immobilie in Grünwald vollendet und bis heute gemäß § 78a, 263 StGB Dauerdelikt des Betruges nicht beendet ist. Unsere Schadensaufstellung vom 18.04.2007 über EUR 6,7 Mio liegt der Allianz SE seitdem vor. Stand Januar 2022 ca.13,3 Mio EUR allein der zwangsenteigneten und -versteigerten Immobilien. Die Beweisurteile, andere Beweisurkunden und die Schadenersatzaufstellung vom 18.04.2007 liegen dem Landgericht M I AZ: 15 O16008/20 mit meiner Feststellungsklage vom 22.11.2020 vor, die ohne Anwalt nicht bearbeitet wird. Es ist alles gerichtlich festgestellt: Die Fehler des Grundbuchamtes mit Beschluss des BayObLG AZ: BR 2 Z 90/95 vom 7.12.1995, sowie die Amtspflichtverletzung des Notars mit der Nichtigkeit der Notarurkunde mit Urteil des OLG 31 U 5819/98 vom 05.07.1999. Ebenfalls wurde mit Urteil des LG M I: AZ: 24 0 5654/00 vom 02.01.2001 gerichtlich festgestellt, das wir kein Mitverschulden an der Gesamtrechtsvernichtung von 1982 haben. Die Wirkungen der Nebenintervention gemäß § 68 ZPO dienen zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche, die eine abweichende Entscheidung verbietet und ein weiteres Verfahren unzulässig macht. Vor diesem Hintergrund ist die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer zur Einhaltung unserer Menschen- und Grundrechte gemäß deren auferlegten Corporate Governance Kodex, dem VAG und der BNotO gesetzlich verpflichtet sämtliche Schäden zu begleichen die uns aus der fehlerhaften Notarurkunde von 1982 entstanden sind. Die maßgebende Bindungswirkung der Nebenintervention § 68 ZPO, der Vorprozesse mit meinen Streithelfern Notar/Allianz SE und Freistaat Bayern/Grundbuchamt § 72,78 ZPO - Streitverkündung am 18.12.1996 und 03.07.1997 – woran die Folgegerichte und jede juristische Institution und juristische Person, sowie das Grundbuchamt von Amts wegen gesetzlich gebunden sind und die zur Wahrung meiner gesetzlichen Ansprüche dient und nie zu Lasten der Hauptpartei als Streitverkünder geht, die nicht nur eine abweichende Entscheidung verbietet, sondern ein neues Verfahren unzulässig macht, wurde bei sämtlichen Urteilen, Beschlüssen und Schriftsätzen unterschlagen! Als wohlhabende rechtschaffene Familie sind wir schuldlos in dieses Martyrium zur Bereicherung der Allianz SE hineingezogen worden und bis 2007 haben wir ca. EUR 250.000,- umsonst an 14 mandatierte Rechtsanwälte bezahlt. Der 76. Rechtsanwalt Dr. Lück, der Kanzlei Wagensonner in München schrieb mit E-Mail vom 21.06.2021 unserer Familie: „Ich bedauere, Ihnen hier nicht weiter helfen zu können. Natürlich sehen wir, dass dieses Ergebnis für Sie gerade im Hinblick auf den Verlauf der letzten Jahre nicht befriedigend is

Allerdings sollten Sie sich zur Meidung weiterer Nachteile, damit arrangieren. Wohin dies andernfalls führt, sehen Sie anhand des Urteils LG München II.“ Dies stellt für uns eine erneute Gefängnisandrohung dar. Der rechtswidrige Zustand wird aufrechterhalten, damit die Allianz SE illegal mit unserem Vermögen arbeitet, wofür wir ein Leben lang hart gearbeitet haben. Der Fall ist ein Zeugnis maximaler Gesetzeslosigkeit und dafür wie verzweifelt wir seit 27 Jahren um unsere verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechte kämpfen. Mit freundlichen Grüßen Adrienne Weingarth

Von: Adrienne Weingarth <A.weingarth@outlook.com> Datum: MiEwoch, 23. März 2022 um 13:44 An: jens.bormann@bnotk.de <jens.bormann@bnotk.de>, bnotk@bnotk.de <bnotk@bnotk.de> Betreff: Schutz und Hilfe unserer Familie - Stoppen Sie die ungehemmte 27-jährige Tragödie des gerichtlich festgestellten Notarfehlers von 1982 Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Mohrenstraße 34 10117 Berlin E-Mail: jens.bormann@bnotk.de, bnotk@bnotk.de Fax: 030-38386666 Allianz SE/ Notarhaftpflichtversicherer des Notar Dr. Walberer AZ:70 HV 95-750 152/50 NoWa Sehr geehrter Herr Dr. Bormann, wir stehen als Notarhaftpflichtgeschädigte im Schutzbereich der Notare und der Notarhaftpflichtversicherung – Allianz SE – als mein ehemaliger Streithelfer § 67, 68 ZPO (Streitverkündung am 18.12.1996) in Folge von 4 falschen notariellen Beurkundungen der Notare Dr. Walberer, Dr. Terwey, Friedrich, Ruhland mit gerichtlich festgestellten Notarfehler mit der Nichtigkeit der Notarurkunde von 1982 unter der verletzten Notarpflicht des Dr. Walberer, der zur Heilung des Notarvertrages verpflichtet gewesen wäre und den verheerenden Folgen von Zwangsenteignungen und Zwangsversteigerungen von 4 Immobilien durch die Schadensmaximierung der Notarhaftpflichtversicherung Allianz SE, die seit 1995 in Kenntnis der Falschbeurkundungen ist, eine Gesamtrechtsvernichtung von 1982 bis heute stattfindet und die gesetzliche Schadensminimierung- und Zahlungspflicht gemäß § 254 BGB unterlässt und die Lenkung und Steuerung der gerichtlichen Prozessen übernommen hat. Unsere Kinder und Enkel haben Deutschland verlassen und ich schäme mich deutsche Jüdin zu sein, denn was mit unserer Familie unter der verletzten Notarpflicht noch heute in Europa bzw. Deutschland geschieht, ist wie damals im Dritten Reich. Beweise: Nachfolgend Urkundenbeweis im E-Mail-Verlauf Obwohl wir im Schutzbereich der Notare bzw. Landesnotarkammer stehen, verweigert uns der Präsident der Bayerischen Landesnotarkammer Herr Dr. Albrecht jegliche Amtshilfe als Eckpfeiler des Staates. Daher wenden wir uns an Sie zu unserem Schutz und Frieden an unserer Familie, unsere Grund- und Menschenrechte wiederherzustellen die durch Notarhaftung und Notarversicherung geschützt bzw. abgesichert ist. Die Notare sorgen gemeinsam dafür das ausreichend Versicherungsschutz besteht und keine Schäden bei den Klienten verbleiben, da die Klienten umfassend durch Versicherungen der Notare geschützt sind! Ungeschützt und lebensbedrohlich sind wir rechtlos 27 Jahre der Allianz SE mit der Bayr. Justiz ausgeliefert: Obwohl uns keine Schuld an dem Notarfehler gemäß Urteil des LG München I Az: 2405654/00 vom 02.01.2001 an gerichtlich festgestellten Falschbeurkundungen des Notar Dr. Walberer und des Grundbuchamtes von 1982 trifft, werden wir fortgesetzt rechtsbeugend entrechtet, ungehemmt enteignet und schutzlos dem völligen Ruin an unserer Familie ausgesetzt. Schadensmaximierung meines Streithelfers – Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherung: 1995: 80.000 DM – 2022: ca.13.3 Mio. EUR nur Immobilienschäden In meiner Verzweiflung in dem 27-jährigen Kampf um unsere Grund- und Menschenrechte in Deutschland wende ich mich an Sie als Präsident der Bundesnotarkammer, denn wir benötigen den zugesicherten Schutz und Rechtschutzgewährung der Bundesnotarkammer als Notaropfer im Schutzbereich des Notars und aus den fehlerhaften 4 Notarurkunden, da meiner gesamten Familie sämtliche Rechte aberkannt, Anwaltsmandatierungen gegen Allianz SE wegen Interessenkonflikten abgelehnt – recht und schutzlos gemacht werden, dadurch unsere Existenzen weiterhin zerstört bzw. ruiniert werden und dadurch unsere Kinder und Enkel Deutschland verlassen mussten um in anderen Ländern Schutz zu suchen. lt. Veröffentlichung der Bundesnotarkammer stehen Notare in besonderer Weise für Rechtsfrieden, Sicherheit und Freiheit. Die Bundesnotarkammer verurteilt daher mit allem Nachdruck die Eskalation in der Ukraine. Jede Verletzung des Völkerrechts und jeder Versuch, das Recht durch Gewalt zu ersetzen, widerspricht in jeder Hinsicht den Grundwerten des Notariats. https://www.bnotk.de/aktuelles/details/voelkerrechtswidriger-krieg-in-der-ukraine Bei uns wird seit 27 Jahren durch die Allianz SE als Notarhaftpflichtversicherer und als mein Notarstreithelfer (Streitverkündung 18.12.1996) durch Lenkung und Steuerung der Gerichtsprozesse mit Schadensmaximierung das Recht durch Gewalt ersetzt durch: Zwangsversteigerungen, Zwangsenteignungen, Kontenpfändungen, Kontenlöschungen, Gläubiger Alterationen, Gefängnis Androhungen, Verleumdungsanklage angehängt am 03.03.2022, Zwang zur Abgabe von ungerechtfertigten Vermögensauskünften aus Kosten meines Versuchs zur Heilung des falschen Grundbuches meines zwangsenteigneten Elternhauses am 03.03.2005 durch meinen Streithelfer des Grundbuchamtes München (Streitverkündung 03.07.1997) am 03.03.2022 - Grundbuchblatt: Gemarkung Grünwald 7169, Flurstück Nr. 629, Robert- Koch-Straße 13 – Villa Grünwald/Geiselgasteig (2004 gerichtliches Wertgutachten 2.88 Mio. EUR – 2022 Einschätzung Engel- Völkers EUR 7,5 – 8.0 Mio.) Systematisch werden wir vermutlich im Auftrag der Allianz SE unter Druck gesetzt, um uns zur Aufgabe des gesetzlich zustehenden Schadenersatzes zu zwingen. Stoppen Sie daher Herr Dr. Bormann den schweren Notarhaftpflichtbetrug der Haftpflichtversicherung der Notare – Allianz SE - das Dauerdelikt § 78a StGB, dem wir recht- und schutzlos ausgeliefert sind, mittlerweile lebensbedrohliches Ausmaß annimmt, erklären Sie es zu Ihrer Chefsache und fordern Sie auf alles in Ihrer Macht stehende zu tun, was getan werden muss, um diese seit 27 Jahren währende Grausamkeit an uns unschuldigen Notaropfern im Vertrauen auf Notar- und Rechtstaatlichkeit und im Schutzbereich der Notar und Staates stehende, das ein unverhohlener Akt der Willkür und ein Angriff gegen unsere Grund- und Menschenrechte, Leib, Leben, Seele und Eigentum seit 27 Jahren und somit eine lebensbedrohende Extremsituation für meine gesamte Familie ist. Stoppen Sie unsere Grund- und Menschenrechtsverletzungen des Haftpflichtversicherers der Notare die Allianz SE. Die Allianz SE als mein Notarstreithelfer lehnt jegliches Gespräch zur Beendigung des Falles ab, wie auch den Einigungsversuch des Notar Frhr. von Oefele vom 18.04.2008 und Rechtsanwälte verweigern uns die Geltendmachung unseres gesetzlichen Schadenersatzes gegen die Allianz SE. Helfen Sie Herr Dr. Bormann, es wird uns Gefängnis angedroht, rechtswidrige Offenbarungseide von der Landesjustizkasse Bamberg gegen uns verhängt, meine Zahlungsaufforderungen gegen die Allianz SE durch die Kripo Weilheim am 03.03.2022 eine Verleumdungsklage zugestellt, alles Folgen der Nichtigkeit der Notarurkunde. Helfen Sie uns, wir sind schuld-, recht- und hilflos jeder Gesetzeslosigkeit aus dem gerichtlich festgestellten Notarfehler schutzlos ausgeliefert und mein schwer herzkranker, pflegebedürftiger Ehemann (79), der 2 Schlaganfälle erlitten und Pflegegrad 3 hat, wacht nachts auf und schreit vor Angst, die uns 27 Jahre in einem fremdbestimmten Leben ständig begleitet, weil wir nicht wissen, was mit uns als nächstes passiert. Im Namen der Menschlichkeit, im Schutz der Notare und im Vertrauen auf die Notarurkunde brauchen wir Ihre Hilfe, Herr Dr. Bormann, helfen Sie nicht nur unschuldigen Menschen in der Ukraine, helfen Sie auch unserer Familie im eigenen Land, zeigen Sie auch Solidarität mit uns. Wir sind im Schutzbereich der Notare und des Staates und haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Sie haben den Einfluss, Möglichkeit und Verantwortung gemeinsam mit Ihren Notaren- und Rechtsanwälten der Bundesnotarkammer diese 27-jährige Tragödie Ihres Notarhaftpflichtversicherer – Allianz SE – zu unserem Schutz gemäß den Wirkungen der Nebenintervention § 68 ZPO jetzt zu beenden und ein Dialog möglich ist. Helfen Sie uns jetzt. We need peace und bitten Sie um schnellstmögliche Rückmeldung. Mein Hilferuf auf Youtube: https://youtu.be/aSyic7hhr8c

Mit freundlichen Grüßen Adrienne Weingarth

.

24 Ansichten0 Kommentare
Beitrag: Blog2 Post
bottom of page